3G-Regel für die Vorstellungen von „Hochzeitssuppe“

Bitte beachten Sie, dass bei den einzelnen Veranstaltungstermine von „Hochzeitssuppe“ in der Lindenhalle Wolfenbüttel für den Einlass die 3G-Regeln in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung gelten.

Mit der 3G-Regel sind bestimmte Einrichtungen, Veranstaltungen und Leistungen nur noch für Geimpfte, Genesene und Getestete zugänglich. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Als Geimpft im Sinne der Verordnung gilt: Person mit Nachweis der vollständigen Schutzimpfung – dies ist der Fall, wenn seit der Zweitimpfung (Johnson & Johnson nur Einmal-Impfung) 14 Tage vergangen sind. Für Genesene gilt dies sofort und bereits nach einer Impfung.

Als Genesen im Sinne der Verordnung gilt: Person mit Genesenen-Nachweis, d.h. positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt.

Als Getestet gilt eine Person mit nachstehendem Nachweis:
• PCR-Test, maximal 48 Stunden gültig
• PoC-Antigen-Schnelltest, maximal 24 Stunden gültig

Die Bescheinigung muss dabei immer den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum, die Adresse der getesteten Person sowie den Namen und Hersteller des Tests, das Testdatum, die Testuhrzeit sowie den Namen und die Firma der beaufsichtigenden Person und schließlich die Testart und das Testergebnis enthalten.